GOZ Erhöhung seit Januar 2012
Patienten von Zahnärzten sind seit
langem daran gewöhnt, dass sie für gesunde Zähne teils kräftig zahlen müssen. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen Zahnersatz oder diverse andere
Zahnarztleistungen leider gar nicht oder nur zum Teil. Seit dem Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab 1.Januar 2012, hat sich diese Situation nochmals verschärft, da die
gesetzlichen Kassen seitdem nur noch die Regelversorgung erstatten. Für den gesetzlich Versicherten ergeben sich damit durchschnittlich sechs Prozent höhere Eigenanteilkosten. Privatpatienten
trifft diese Änderung noch härter, denn sie haben mit einer Kostensteigerung von bis zu 20 Prozent zu rechnen. Aufgrund der neuen Gebührenordnung ist es Zahnärzten nun möglich ihren Patienten für alles, die Grundversorgung
übersteigende, Zusatzkosten zu berechnen. Kronen, Brücken und Zahnprothesen
können erheblich mehr kosten. Auf wie viel sich die Kosten bei jedem einzelnen Versicherten belaufen werden, wird differieren. Hochrechnungen des Verbandes der gesetzlichen Krankenkassen lassen knapp 80 Euro an Mehrkosten für Vollkronen erwarten. Bei Teleskopkronen kann sich der Preis auf das Doppelte ergeben.
Wie kommt es zu den unterschiedlichen Preisen?
Zahnärzte müssen sich grundsätzlich an die GOZ und bei Einzelleistungen
an einen bestimmten Satz halten. Doch es gibt nun die Möglichkeit diese Kosten mit einem Faktor für den Schwierigkeitsgrad zu
multiplizieren. Jeder beliebige Satz kann sich also um das 1 bis 3,5-fache erhöhen. Für die
Patienten wird es wichtig, einen Vergleich zu machen, indem sie sich umsonst einen Kostenvoranschlag unterbreiten lassen, durch den ersichtlich ist, wie viel
der Zahnarzt als Honorar verlangt und mit welchem Faktor er das multipliziert. Bei einem teuren Zahnersatz empfiehlt sich zudem, die Vergleichsmöglichkeiten des Internets zu
nutzen.
Aus all dem folgt, dass eine Zahnzusatzversicherung wichtiger denn je ist!
Wer bis dato keine Zahnzusatzversicherung hatte, sollte darüber neu
nachdenken. Vor allem Menschen, die später einen teuren Zahnersatz haben möchten, sollten entweder schon jetzt mit dem Sparen beginnen oder am besten gleich
eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die dann später den größten Teil der Kosten für Zahnersatz übernimmt. Aber
auch wer bereits eine Zusatzversicherung hat, sollte die Konditionen, zu denen der Vertrag abgeschlossen wurde, checken und bei einer Beitragserhöhung von
seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Auch eine Option: die Police beim Zahnzusatzversicherung Testsieger abschließen!
In unserem Portal haben es die Verbraucher leicht, einen Versicherungsvergleich zu machen. Die Zahnzusatzversicherer werden
mit ihren Leistungen und Preisen vorgestellt. Wer hier eine Zahnzusatzversicherung abschließt, der kann auch in Zukunft über die gestiegenen Kosten nur
lächeln, weil er Vorsorge betrieben hat, die sich später auszahlt.
Die Ergebnisse von dem Test von Stiftung Warentest: Der Zahnzusatzversicherung
Testsieger
Fast 150 Zahnzusatzversicherungen
standen zum Vergleich, von denen 33 mit “sehr gut” ausgezeichnet wurden. Allerdings erhielten auch 23 Versicherungen für ihre Leistungen
die Note “Ausreichend”. Schließen Sie einen Vertrag bei einem Zahnzusatzversicherung Testsieger ab, werden Ihnen, sollten Sie später einmal ein Implantat
benötigen, drei Viertel der Gesamtkosten erstattet. Gesetzlich Versicherte
bekommen nur ein Fünftel der Kosten zurück. Wir finden die für Sie die passende Zahnzusatzversicherung aus unserem Pool der besten Versicherer. Über Alter und Geschlecht errechnet unser
Zahntarifrechner die Reihenfolge der besten Versicherer und stellt die Übersicht über die Konditionen dar. Danach können Sie unter den Anbietern nach dem für Sie passenden Preis-Leistungs-Verhältnis
wählen.
Rechtzeitig vorsorgen und viel Geld sparen!
Damit die Zahnzusatzversicherung auch genutzt werden kann, muss sie bereits vor anfallenden Behandlungen
abgeschlossen werden. Das erklärt sich aus den Tatsachen, dass die Leistungen in der ersten Jahre begrenzt sind und bestimmte Wartezeiten gelten. Im jeweiligen Vertrag sind diese Konditionen genau festgelegt. Beim Zahnersatz beläuft sich die
durchschnittliche Wartezeit auf 8 Monate. Andere Behandlungen kennen abweichende Wartezeiten. Des weiteren gibt es innerhalb der ersten Jahre nur eine bestimmte Summe, die
ausgezahlt werden kann. Erst nach Ablauf von 4 oder 8 Jahren entfällt diese Begrenzung. Mit Hilfe unseres Tarifrechners können Sie die Summe
ermitteln, die sich bei einem Abschluss so einer Versicherung mit der Laufzeit sparen lässt. Es kann in Abhängigkeit vom Betrag, den man aufwenden möchte, auch angeraten sein, einen der Anbieter der Leistungsbewertung “Gut” zu wählen. Nicht
immer ist zwangsläufig der Zahnzusatzversicherung Testsieger die beste Wahl. Da gibt es Beiträge, die bereits unter 25? liegen.
Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Zähne versichern so lange sie gesund sind! Damit Sie später keine böse Überraschung erleben, wenn Sie einen Zahnersatz
benötigen, sorgen sie jetzt mit dem Zahnzusatzversicherung Testsieger vor, der Sie davor bewahrt sich später selbst in Unkosten stürzen zu müssen.

